Bei jedem Jobwechsel ist es wichtig, dass der neue Arbeitgeber anhand weniger Unterlagen vom Bewerber überzeugt wird. Dazu helfen oftmals Arbeitszeugnisse von Praktika, Ferienjobs und natürlich vorhergehenden Arbeitgebern. Wichtig sind hierbei auch kleine Floskeln.
Diese Subbotschaften sind häufig auf den ersten Blick nicht für jeden erkennbar. Personaler erkennen jedoch die „Schulnoten“, die hinter dem Zeugnis stehen und erstellen sich so ein Bild vom Bewerber – später mehr dazu. Hier kommt es auf minimal unterschiedliche Worte an, bei denen man sehr vorsichtig sein muss. Konkrete Inhalte werden so immer wichtiger. Jedoch gibt es einen sogenannten Zeugnisbrauch. Durch den Zeugnisbrauch wird sichergestellt, dass Arbeitgeber das in das Zeugnis eintragen, was in der Branche üblich ist und beim neuen Arbeitgeber gebraucht wird.
Dieser Zeugnisbrauch ergänzt den rechtlichen Anspruch, den Arbeitnehmer auf ein Arbeitszeugnis haben. §630 BGB sichert dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis zu – jedoch muss er es fordern! Dabei müssen die Angaben im Arbeitszeugnis wahr und wohlwollend sein, um Frust und Kritik bei einer unfriedlichen Trennung von Seiten des Arbeitgebers zu vermeiden. Wenn Angaben, die branchenüblich sind, fehlen, können diese mit Hilfe eines Anwalts und im schlimmsten Fall per Gericht eingeklagt werden. Das Gericht muss dann die Branchenüblichkeit des Zeugnisses prüfen und darüber entscheiden, ob die fehlenden Angaben ergänzt werden müssen oder nicht. Jedoch sollte man den friedlichen Weg versuchen und mit dem Arbeitgeber sprechen, sofern das noch möglich ist!
Wir haben euch noch ein paar kleine Floskeln mit der Schulnote herausgepickt, die euch zeigen, wie gut euer Arbeitszeugnis wirklich ist. Stehen bei euch Sätze wie „…zu unserer vollsten Zufriedenheit“, „…außerordentlich zufrieden“ oder beispielsweise „…höchsten Maß“ im Zeugnis, dann entspricht das der Schulnote 1 – also sehr gut. Dahin gegen solltet ihr euch Gedanken machen, ob ihr das Arbeitszeugnis in eure Bewerbungsunterlagen reinlegt, wenn Sätzen wie „… hat sich bemüht“, „… hat unseren Erwartungen entsprochen“ oder „… war um zuverlässige Arbeitsweise bemüht“. Wenn ihr euch bei euren Arbeitszeugnissen nicht sicher seid, könnt ihr gerne einen unserer W:P-Coaches kontaktieren. Wir checken nicht nur deine Arbeitszeugnisse, sondern auch dein CV und deine kompletten Bewerbungsunterlagen. Wenn du also Hilfe brauchst oder dir unsicher bist: Kontaktiere uns!
Wir freuen uns auf dich!
Dein W:P-Team